ELENA und Berufsethos
Sonntag, 11. April 2010 15:37
Als mir Michael dieses Blog zu Weihnachten schenkte, wollte ich hier über Aktuelles aus der Zahnmedizin, über unsere Praxis, Materialien und Werkstoffkunde schreiben. Doch dann kam mir ELENA in die Quere. Plötzlich war aus diesem Blog ein „Meinungsblog“ geworden.
ELENA hat mich mit einem Ruck aus dem zahnmedizinischen Alltag gerissen. Nun gut, ein politischer Mensch war ich schon immer und eine freiberufliche Grundeinstellung war immer mein Leistungsantrieb.
Ich empfinde es bedrohlich, wie die freiheitlichen Grundrechte der Menschen sukzessive eingeschränkt werden. Ich betrachte ELENA als weiteren Schritt, die „Masse“ Mensch nur noch archivieren, verwalten und organisieren zu wollen. Wir verlieren aber die Vielfalt, die Kreativität, die Individualität unserer Gesellschaft, wenn wir nicht aufhören, Menschen als „Daten“ zu erfassen.
Unsere Hochkultur wird sich selbst strangulieren, denn sie wird nicht mehr lebendig sein, nicht mehr leistungsfähig, nicht mehr innovativ. Es wird ihr der freie Geist fehlen.
Auch wenn Herr Brüderle kleinere Betriebe nun von ELENA verschonen möchte und das Gesetz „überarbeiten“ will, packt er das Übel damit nicht an der Wurzel. Dieses Gesetz muß abgeschafft werden. Es hätte niemals in Kraft treten dürfen. Herr Brüderle will vornehmlich die mit ELENA verbundene bürokratische Belastung von den Schultern der kleinen Betriebe nehmen. Dafür bin ich ihm natürlich auch dankbar, aber darum geht es doch eigentlich gar nicht!
Als (passives) FDP Mitglied ist es mir ein Rätsel, warum nicht schon bei der Verabschiedung des Gesetzes ein lauter Aufschrei durch die Reihen der FDP ging. Warum, liebe FDP? Ich verstehe Euch nicht!
Letzte Woche hat mich die Abendzeitung interviewt.
Ich danke Frau Tina Angerer sehr für dieses interessante und offene Gespräch. Sie gab mir Gelegenheit, meinen Widerstand öffentlich zu machen. Ich hoffe, daß sich noch mehr Arbeitgeber finden, die ELENA verweigern, für die Freiheit!
Aus der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte von 2002 (das war immerhin die gültige Berufsordnung zum Zeitpunkt meiner Approbation 1994) ergibt sich für mich ein moralischer Widerspruch, ELENA in meiner Praxis umzusetzen.
Die Präambel der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte vom 20. Oktober 1979
(BZB 12/1979, S. 51), geändert durch Änderungssatzung vom 11. März 2002 (BZB 4/2002, S. 88 f.)
Präambel
Für jeden Zahnarzt gilt folgende Grundeinstellung:
“Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner zahnärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität, Rasse, noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben Ehrfurcht entgegenbringen und – selbst unter Bedrohung – meine zahnärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.
Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.”
Anmerkung: Diese Berufsordnung wurde im Jahr 2006 geändert und ist so nicht mehr gültig.
Warum sollten wir Zahnmediziner bzgl. Datenschutz an unsere Patienten andere Maßstäbe setzen als an unsere Mitarbeiter? Für beide tragen wir Verantwortung. Wir verantworten für unsere Mitarbeiter ein hohes Maß an Arbeitssicherheitsmaßnahmen.
Gehören da die persönlichsten Daten nicht auch dazu?
Thema: Meinung | Kommentare (4) | Autor: Dr. Kristiane Zickenheiner

